Wer kann bei uns Mitglied werden?

Mitglied der FWV Kuchen können Kuchener Bürgerinnen und Bürger werden, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • die Satzung anerkennen und
  • denen die bürgerlichen Ehrenrechte oder das Wahlrecht nicht durch rechtskräftiges Urteil aberkannt wurde.

 

Die Mitgliedschaft in der FWV Kuchen ist unvereinbar mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft oder Mitwirkung in einer mit ihr auf örtlicher Ebene im Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe.

 

 

Du möchtest Mitglied in der Freien Wählervereinigung Kuchen e. V. werden oder hast noch Fragen dazu? Dann schreibe uns einfach eine Email...

21. April 2024
ab 10 Uhr
BEWIRTUNG
FROHSINN WALDHEIM


02. Mai
2024 
ca 19.15 Uhr
Fraktionssitzung
im Bürgerhaus

 

06. Mai 2024 
18.30 Uhr
Gemeinderatsitzung
im Rathaus

 


 

Email an uns:
info@fwv-kuchen.de

Für Fragen oder Anregungen können wir gerne per Email kontaktiert werden.

Die Email-Adressen der Gemeinderatsmitglieder finden Sie auf unserer Seite GEMEINDERAT

 

 

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